Wir suchen aktuell Spieler zum Ergänzen unseres Kaders, so dass wir im Herbst eine Zweite Mannschaft stellen können. Du hast Lust dich sportlich und/oder kameradschaftlich ein bis zwei Mal die Woche zu betätigen und bist oder wirst bis zum Herbst über 18 Jahre, dann melde dich. Gerne vorab per email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Wir werden aber auch noch die ein oder andere Präsentation ankündigen, zu denen alle Interessierten und Gönner herzlichst eingeladen werden.
Wir hoffen uns und Euch diesen Schritt zu ermöglichen. Eure SG Au/Lei
Einladung zur Generalversammlung 2021
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Der SV Aulfingen veranstaltet am Samstag, 02.10.21 um 20.00 Uhr in der Festhalle Aulfingen seine diesjährige ordentliche Generalversammlung. Hierzu möchten wir alle Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereins recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
Begrüßung
Totenehrung
Geschäftsbericht
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
Bericht des Trainers und des Jugendleiters
Neuwahlen
Sonstiges, Wünsche und Anträge
Über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder sowie der Aulfinger Bevölkerung würden wir uns sehr freuen. Aktueller Stand ist ein 3G-Nachweiß Pflicht.
Die Vorstandschaft
Freundschaftsspiele und Pflichtspiele
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Freundschaftsspiele
Sa 24.07. 14:30 Uhr in Leipferdingen: SG Au/Lei: Sg Konstanz-Wollmatingen (A-Jgd.)
So 01.08. 15:00 Uhr in Tengen: SG Tengen-Watterdingen: SG Au/Lei
Verein: Sportverein Aulfingen e. V. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter: Michael Meißner, Tauweg 4, 78187 Geisingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir folgende Daten von Ihnen:
Vor- und Nachname:
Anschrift:
Datum und Zeitraum der Anwesenheit:
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 2 Abs. 1 Corona VO Sport (Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung) vom 25. Juni 2020 und § 6 Abs. 1 Corona VO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV-2) vom 23. Juni 2020.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht. Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Betreiber nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, können Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstrasse 10a, Stuttgart zu.
Hygienekonzept - Wiederaufnahme Spielbetrieb während den Beschränkungen durch COVID-19
Der Schutz der Gesundheit jedes Individuellen, steht über allem!
Jeder Teilnehmer von Veranstaltungen des Sportverein Aulfingen e. V., muss das Hygienekonzept kennen und dessen Anweisungen Folge leisten.
Das Hygienekonzept gilt für das gesamte Sportgelände des Sportverein Aulfingen e. V. und somit für alle Personen, welche das Sportgelände betreten. Zuwiderhandlungen können zum Verweis des Sportgeländes führen.
Bei entsprechenden Grippe oder Grippeähnlichen Symptomen, ist der Zugang zum Sportgelände verwehrt. Bitte bleiben Sie zum Selbstschutz und zum Schutz von Ihren Mitmenschen Zuhause!
Hygienebeauftrage
Die Vorstandschaft des Sportverein Aulfingen e. V.
Michael Amma, Aitrach Str. 5, 78187 Geisingen, +49 172 /639 1084
Allgemeine Maßnahmen
Der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern muss, soweit möglich, eingehalten werden.
Im Ein- und Ausgangsbereich des Sportgeländes, in den Toiletten, sowie in den Wirtschaftsbereichen steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes, sind die Hände zu desinfizieren.
Sanitäre Anlagen sind mit Handwaschseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel ausgestattet.
Auf dem gesamten Sportgelände sind Hinweise und Beschilderungen zu den Hygienevorschriften angebracht.
Das Hygienekonzept wird rechtzeitig (mindestens eine Woche), im Vorfeld eines Spiels an die Gastmannschaft und den Schiedsrichter übermittelt.
Kabinen und Duschen werden nach jeder Nutzung gründlich gelüftet und gereinigt.
Bei Rückfragen stehen die Hygienebeauftragten zur Verfügung.
Maßnahmen für den Trainingsbetrieb
Allgemein
Eine gewissenhafte Dokumentation der Teilnehmenden durch den Trainer, die Trainerin sind zwingend erforderlich.
Auf Körperkontakt außerhalb des Spielfeldes ist zu verzichten.
Weiterhin wird empfohlen, dass alle Trainingsteilnehmer bereits umgezogen erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen.
Auf dem Spielfeld
Alle Trainings- und Spielformen können mit Körperkontakt durchgeführt werden.
Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen (inklusive Trainer/innen).
Sofern mehr als 20 Spieler/Spielerinnen teilnehmen, sind mehrere Gruppen zu bilden.
Maßnahmen für den Spielbetrieb (VOR und NACH dem Spiel)
Logistik
Alle Personen, welche am Spieltag teilnehmen, müssen von dem Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt werden. Dazu ist, wie bereits in den allgemeinen Maßnahmen erwähnt, das Hygienekonzept des SV Aulfingen mindestens eine Woche im Voraus an den Gastverein und den Schiedsrichter zu übermitteln.
Die Heimmannschaft muss sich mindestens 75 Minuten vor dem Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
Die Gastmannschaft darf sich frühestens 60 Minuten vor Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
Der Schiedsrichter darf sich frühestens 45 Minuten vor Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
Der Spielberichtsbogen muss von zu Hause oder mit einem mobilen Endgerät erfasst und freigegeben werden (um die Anwesenheit zu dokumentieren, sind alle Beteiligten anzugeben – auch Betreuer).
Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).
Jeder Spieler hat seine eigene Getränkeflasche inkl. Getränk mitzubringen (dies gilt auch für die Gastmannschaft).
Nutzung von Kabinen und Duschen
Der Gastmannschaft stehen vor und nach dem Spiel beide Kabinen im Clubheim zur Verfügung.
Der Heimmannschaft steht vor und nach dem Spiel das Zelt auf dem Trainingsplatz zur Verfügung.
Durch die räumliche Trennung und separaten Eingänge sind die Mannschaften komplett voneinander getrennt.
Der Schiedsrichter hat eine eigene Umkleidekabine (exklusive Sanitärbereich).
In den Umkleidekabinen ist nach Möglichkeit der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Im gesamten Innenbereich wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Aufenthalt in der Kabine ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Empfohlen wird:
Bereits umgezogen erscheinen
Aufwärmen im Spieloutfit
Zuhause zu duschen
Die Duschen dürfen maximal von 5 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Die Teambesprechungen vor und nach dem Spiel, haben im Freien und unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern statt zu finden.
WÄHREND des Spieles
Auf Körperkontakt außerhalb des Spielfeldes ist zu verzichten.
Die Mannschaften und der Schiedsrichter betreten und verlassen den Platz zeitlich getrennt voneinander.
Alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen müssen sich auf dem Spielfeld (Mindestabstand ist hier ausgesetzt) bzw. in der Coachingzone unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern aufhalten.
Auf ein gemeinsames Einlaufen, Aufstellen und Abklatschen wird bis auf weiteres verzichtet.
Es wird weitestgehend auf einen gemeinsamen Torjubel verzichtet.
Während der Halbzeitpause bleiben die Mannschaften auf dem Platz. Ist dies nicht möglich (z.B. wetterbedingt) verlassen die Mannschaften & Schiedsrichter den Platz zeitlich versetzt und halten in den Umkleidekabinen den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Nach dem Spiel
Nach dem Spiel sollte seitens der Gastmannschaft schnellstmöglich geduscht werden, damit die Heimmannschaft die Duschen benutzen kann (nach entsprechender Lüftung & Reinigung).
Bei Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).
Maßnahmen für die Zuschauer
Es dürfen maximal 250 Zuschauer zzgl. SpielerInnen, Trainer Innen, Schiedsrichter Innen, Betreuer Innen, Sanitäter Innen, Hygienebeauftragter, das Sportgelände bzw. den Zuschauerbereich betreten.
Der Ein- und Ausgang zum Sportgelände befindet sich rechte (Auffahrt) und linke Hand (Fußweg), des Sportgeländes.
Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).
Beim Betreten des Sportgeländes findet eine Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport mit Vor- und Zunamen, Adresse und Telefon- oder Mobilfunknummer statt (die aufgenommenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Hygienebeauftragten nach 4 Wochen vernichtet).
Das Eintrittsgeld ist direkt am Eingang zu entrichten.
Die Zuschauer dürfen den Zuschauerbereich (Zone 3) nicht verlassen. Spielfeld Zone 1 und Umkleidebereich Zone 2 dürfen nicht betreten werden.
Im gesamten Zuschauerbereich ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
An den Verkaufsflächen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Es kann hierdurch zu Warteschlangen/ Verzögerungen kommen.
Maßnahmen für das Vereinsgaststätte
Bei Runden und Pokalspielen bleibt die Vereinsgaststätte in der Regel geschlossen. Die Bewirtung der Zuschauer findet außerhalb der Vereinsgaststätte statt.
Bei Trainingseinheiten und Arbeitseinsätzen gelten folgende Maßnahmen
Beim Betreten und Verlassen der Vereinsgaststätte sind die Hände zu desinfizieren, sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser kann am Tisch abgenommen werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Die Sitzplätze dürfen nicht gewechselt werden.
Singen und Musizieren ist im Vereinsheim nicht gestattet.
Auch an der Verkaufstheke gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Hierdurch kann es zu Warteschlangen und Verzögerungen kommen.
Es sind maximal 5 Personen pro Tisch, maximal 25 Personen im Vereinsheim zulässig.
Im gesamten Innenbereichen wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen.
ZONE 3
ZUSCHAUERBEREICH
Zulässige Personen:
Unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern dürfen maximal 250 Zuschauer + Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen, Sanitäter/Innen und Hygienebeauftragter den Zuschauerbereich betreten.
Die entsprechenden Schilder mit Hygienevorschriften gilt es dringend zu beachten und umzusetzen.
Zonenübersichtsskizze Sportplatz Aulfingen
VIELEN DANK für eure Aufmerksamkeit und die gegenseitige Rücksichtnahme! Nur wenn sich alle Beteiligten an das Hygienekonzept halten, können wir einen Teil dazu beitragen, dass wir gesund bleiben und unseren Sport irgendwann einmal wieder ohne Einschränkungen fortführen können. Bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft des Sportverein Aulfingen e. V.